Die Ohranlege-Plastik (Otopexie) sollte im Vorschulalter des Kindes, um das 6. Lebensjahr erfolgen. Dieser Zeitpunkt gibt dem Ohr die Zeit der ersten Jahre, sich zu entwickeln und zu formen.
Die Ohranlege-Plastik (Otopexie) sollte im Vorschulalter des Kindes, um das 6. Lebensjahr erfolgen. Dieser Zeitpunkt gibt dem Ohr die Zeit der ersten Jahre, sich zu entwickeln und zu formen. Der Zeitpunkt vor der Schulzeit ist außerdem günstig, um das Kind vor möglichen Hänseleien zu schützen und eine Unterbrechung des Unterricht oder der Schulferien zu vermeiden. Eine Otopexie kann selbstverständlich auch noch beim Erwachsenen vorgenommen werden.
Korrektur der Ohrstellung
Fachbegriff: Otopexie
Art der Narkose (Anästhesie): Vollnarkose
Eingriffsdauer (Operationszeit): 1–1.5 Stunden
Klinikaufenthalt: ambulant
Nachbehandlung: Verband für 1–2 Wochen, Stirnband (nachts) für 2–4 Wochen
Gesellschaftsfähig: nach ca. 1 Woche
Arbeitsfähig: nach ca. 1 Woche (je nach körperlicher Belastung)
Schonzeit: ca. 4–6 Wochen
Eingriff
Die Schnittführung erfolgt hinter der Ohrmuschel, so dass die feine Narbe nicht sichtbar ist. Nach Eröffnen der Haut erfolgt die behutsame Präparation und Modellierung des Knorpels. Entsprechend des präoperativ festgelegten Behandlungskonzeptes und der vorliegenden Normvarianten erfolgt die Akzentuierung der Antehelix und das Anlegen der Concha.
Nebenwirkungen
Komplikationen treten extrem selten auf. Komplikationen wie Wundheilungsstörungen, Infektionen und Nachblutungen sind selten, aber wie bei jedem chirurgischen Eingriff möglich.
Nachsorge
Wie bei jeder Behandlung begleiten wir Sie nach dem Eingriff in enger Anbindung. Das Tragen eines Kopfverbandes für die Dauer von 7-14 Tagen soll den Heilungsprozess des modellierten Gewebes, frei von Scherkräften, günstig zu beeinflussen. Danach sollte für 3 weitere Wochen ein protektives Stirnband zur Nacht getragen werden. Sportliche und generell anstrengende körperliche Aktivitäten sollten für 6 Wochen pausieren. Gesellschaftsfähigkeit besteht in der Regel nach 1-2 Wochen.
Kosten
Die Kosten für eine rein ästhetische Otopexie oder Otoplastik werden in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen. Hierbei orientieren sich die Kosten der Operation am zeitlichen Aufwand, Komplexität des Eingriffes, Umfang der Operation, OP-Benutzung, postoperativen Betreuung und dem eigentlichen Operationshonorar.
In manchen Fällen werden bei medizinischer Indikation und dem Vorliegen ärztlicher Fachgutachten die Kosten durch die Krankenkasse übernommen.
Die Kosten für Rekonstruktive Eingriffe des Ohres werden im Zustand nach einem Unfall oder einer Krebserkrankung (Verbrennungen, Ausrissverletzungen, Hautkrebs) durch die Krankenkasse übernommen.
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Dr. Jan Wynands
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